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Hundehaltung in Berlin: Kennzeichnungspflicht

Hunde müssen außerhalb von eingefriedeten Grundstücken ein Halsband mit dem Namen und der Anschrift des Besitzers und eine gültige Steuermarke tragen, es sei denn es handelt sich um Schutzhunde oder Jagdhunde.

Seit dem 1.1.2010 müssen alle Hunde mit einen Microchip (Transponder) gekennzeichnet sein.

Hundehaltung in Berlin: Steuerpflicht

Hunde unterliegen der Steuerpflicht und müssen entsprechend angemeldet werden. Für die Hundesteuer in Berlin ist das jeweilige Finanzamt am Wohnort des Halters zuständig. Die Hundesteuer in Berlin beträgt für einen Hund 120€ und für jeden weiteren Hunde 180€ im Jahr. Es gibt in Berlin keine höhere Besteuerung für „Listenhunde“, so genannte „Kampfhunde“ bzw. „gefährliche Hunde“.

siehe http://service.berlin.de/dienstleistung/121494/

Hundehaltung in Berlin: Versicherungspflicht

Hundehalter sind verpflichtet für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eine Mindestdeckung von 1Mio € bei Personen- und Sachschäden beinhaltet.

Hundehaltung in Berlin: Sauberkeit

Hundehalter sind zur Beseitigung von Hundekot verpflichtet.

Hundehaltung in Berlin: Hundeverbot

Es gilt ein generelles Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, in Badeanstalten und an Badestellen, sowie auf landeseigenen Friedhöfen.

Hundehaltung in Berlin: Leinenpflicht

Auf öffentlichen Grünflächen, im Wald, auf Sport- und Campingplätzen, sowie in Kleingartenkolonien gilt eine generelle Leinenpflicht, wobei die Leine maximal 2m lang sein darf.

In Treppenhäusern, sowie allen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räume und Zuwege, in öffentlichen Gebäuden, in Aufzügen, auf Versammlungen und Volksfesten, in Verkehrsmitteln, an Haltestellen und in Bahnhöfen, auf Straßen, Plätzen und in Fußgängerzonen gilt ebenfalls eine generelle Leinenpflicht, wobei die Leine maximal 1m lang sein darf.

Von der Leinenpflicht ausgenommen sind lediglich explizit ausgeschilderte Auslaufgebiete, so genannte Hundewiesen, Hundeplätze und Hundeauslaufgebiete.

Hundehaltung in Berlin: Gefährliche Hunde

Zu der Gruppe „gefährliche“ Hunde zählen Hunde mit bestimmten aggressiven Merkmalen, bzw. Hunde mit gefährlichen Eigenschaften, egal ob sie die Folge einer bestimmten Ausbildung / Abrichtung, fehlerhafte Erziehung / Haltung oder eine bestimmten Rassezugehörigkeit sind.

Als gefährliche Hunderassen gelten PitBull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, sowie deren Kreuzungen untereinander. Dabei sind PitBull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu Kennzeichnungspflichtig und die Haltung beim Ordnungsamt anzumelden, weiterhin besteht ein Zuchtverbot dieser Rassen.

Die Haltung und Führung gefährlicher Hunde in Berlin unterliegt bestimmten Auflagen, die beim Ordnungsamt nachgewiesen werden müssen. Der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis erbringen. Ab dem 7. Monat müssen alle „gefährlichen Hunde“ neben der Leine einen beißsicheren Maulkorb außerhalb eingefriedeter Besitztümer tragen.

siehe https://service.berlin.de/dienstleistung/326263/

25. Juni 2017, 16:30 Uhr - FP4Lisa - © ipawi - https://ipawi.de/

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