Hundehaltung in Hamburg: Steuerpflicht
Hunde unterliegen der Steuerpflicht und müssen entsprechend angemeldet werden. Für die Hundesteuer in Hamburg ist das jeweilige Finanzamt am Wohnort des Halters zuständig, die Anmeldung erfolgt über das Hunderegister. Die Hundesteuer in Hamburg beträgt pro Hund 90€ und für einen „gefährlichen Hund“ 600€ im Jahr.
siehe http://www.hamburg.de/fb/zustaendigkeiten-hund/
Hundehaltung in Hamburg: Gefährliche Hunde
Zu der Gruppe „gefährliche“ Hunde zählen Hunde mit bestimmten aggressiven Merkmalen, bzw. Hunde mit gefährlichen Eigenschaften, egal ob sie die Folge einer bestimmten Ausbildung / Abrichtung, fehlerhafte Erziehung / Haltung oder eine bestimmten Rassezugehörigkeit sind.
Generell als gefährliche Hunderassen gelten PitBull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Weiterhin gelten Hunde der folgenden Rassen als gefährlich, bis ihre Unbedenklichkeit durch einen Wesenstest nachgewiesen wurde: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Rottweiler.
